Erstinformation

1. Informationspflichtiger:

Thorsten Illig-Martin | timvestment
Schopenhauerstr. 4, 68165 Mannheim
Telefon: +49 173 1858428
E-Mail: info@timvestment.de

2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung:

Der Informationspflichtige ist als Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis gemäß §34f Abs. 11a Satz 1 GewO und ungebundener Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der GewO bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.de) unter der Registrierungsnummer: D-F-153-B9QM-22 (§34f) bzw. D-VV97-PKH0H-96 (34d) registriert.

Der Informationspflichtige ist als Immobilienvermittler mit einer Erlaubnis nach §34c Abs. 1 Satz 1 der GewO tätig.

3. Beratung und Vergütung:

Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen
Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision
und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung
weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom
Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem
Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar
vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von
den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell
vermittelt werden.

4. Gemeinsame Registerstelle:

DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (Festnetzpreis 0,20 EUR / Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 EUR /
Anruf)
E-Mail: vr[at]dihk.de / www.vermittlerregister.info

5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen:

Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent
an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine
Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche
direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des
Informationspflichtigen besitzt.

6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten mit dem Informationspflichtigen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Telefon: +49 228 41080 Telefax: +49 228 410862299
E-Mail: schlichtungsstelle[at]bafin.de Internet: www.bafin.de/schlichtungsstelle
Berufshaftpflichtversicherung:
ERGO Versicherung AG
ERGO-Platz 1
40198 Düsseldorf
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in weltweit.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
IHK Rhein-Neckar, L1 2, 68161 Mannheim, Deutschland

 

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten (laut der EU-Transparenzverordnung bzw. Offenlegungsverordnung ab dem 10.03.2021):

Diese Informationen gelten für den Bereich Versicherungsvermittlung (§ 34d GewO) und Finanzanlagevermittlung (§ 34f GewO).

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Für deren Richtigkeit sind wir jedoch nicht verantwortlich. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Die Achtung der Menschenrechte
  • Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.

Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Im Bereich der EU-Offenlegungsverordnung (Verordnung EU 2019/2088) vom 27. Nov. 2019 nutzen wir die Angaben der Produktanbieter bzgl. deren Produktklassifizierung nach Artikel 8 oder Artikel 9 dieser Verordnung. Produkte nach Artikel 8 bewerben soziale und/oder ökologische Merkmale; Produkte nach Artikel 9 verfolgen klare Nachhaltigkeitsziele. Wobei zu berücksichtigen ist, dass auch Produkte nach Artikel 6 dieser Verordnung ebenso Nachhaltigkeitsziele verfolgen können, diese jedoch nicht explizit bewerben. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Die Vergütung von Mitarbeitern ist unberücksichtigt vom Sachverhalt ob ein empfohlenes Anlageprodukt/Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.